Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht, Ausweisung

Unsere im Aufenthalts- und Ausländerrecht langjährig erfahrenen Rechtsanwälte Jahn-Rüdiger Albert und Sevtap Oygün stehen Ihnen in folgenden Bereichen außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung:

  • Aufenthaltsrecht (insbesondere: Familiennachzug, Arbeitsgenehmigung, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Visum)
  • Ausweisung wegen Straftat (Verhinderung von Ausweisung und Abschiebung, Befristung der Ausweisung bzw. Wirkung der Abschiebung, Verlust der Freizügigkeit, Aussetzung der Strafvollstreckung, Klage und Widerspruch gegen Ausweisungsbescheid und Abschiebungsandrohung)
  • Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung
  • Familienrecht mit Bezug zum Ausländerrecht (Ausländische und deutsch-ausländische Scheidungen)
  • Strafverteidigungen von Ausländern mit Bezug zum Ausländerrecht (Ausweisung, Abschiebung, § 456 a StPO, Bewährungsaussetzung nach Abschiebung, Betäubungsmitteltherapie trotz Ausweisung, Wiedereinreise nach Abschiebung).

Rechtsanwalt Dr. Albert ist Spezialist für Widersprüche bzw. Klagen gegen Ausweisungen und die Androhung von Abschiebung nach einer Straftat bzw. strafgerichtlichen Verurteilung. Rechtsanwalt Dr. Albert hat seine Dissertation zum Thema "Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht nach starfrechtlicher Verurteilung" verfasst und wurde mit dieser Arbeit promoviert. Er ist daher mit allen Fragen im Zusammenhang mit Ausweisungen und hieraus folgender Abschiebung, aber auch den strafvollstreckungsrechtlichen Besonderheit bestens vertraut.

Im Falle der Androhung von Ausweisung und Abschiebung ist dringend sofortiges Handeln geboten, spätestens sobald ein Anhörungsschreiben der Ausländerbehörde eingeht. Es muss dann sofort die beste Strategie entwickelt werden. Sofortiger Rat spezialisierter Anwälte ist hier zwingend erforderlich, da mit der Aufenthaltsbeendigung schwerwiegendste Folgen für den Betroffenen und seine Familie drohen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Asylverfahren nicht spezialisiert sind und diese Verfahren in der Regel nicht führen.

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